Trenching reduziert den Aufwand für Erdarbeiten deutlich
Der zügige Breitbandausbau in Deutschland ist erklärtes Ziel der Politik und wird mit Milliardensummen gefördert. Auf der praktischen Ebene geht es vor allem darum, die Kabel schnell zu verlegen, möglichst ohne aufwendige Erdarbeiten. Telekommunikationsleitungen werden in der Regel in 60 cm Tiefe verlegt. Im Straßenbereich sind unter Umständen noch größere Mindestüberdeckungen der Kabel erforderlich. Das macht umfangreiche offene Grabungen mit langen Baustellenlaufzeiten notwendig, die zu starken Beeinträchtigungen des Bauumfeldes führen können.
Trenching spart Zeit und Aufwand, das Verlegen von Kabeln verläuft deutlich zügiger und mit weniger Beeinträchtigungen des Verkehrs.
Bereits 2012 wurde es deshalb durch Änderungen der Vorschriften im Telekommunikationsgesetz (TKG) für zulässig erklärt, die Verlegetiefe beim Breitbandausbau durch Nutzung von Trenching-Verfahren in Abweichung von den Allgemeinen Technischen Bestimmungen zu verringern. Ausgenommen hiervon sind nur Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Bundesfernstraßen (§ 68 Abs. 2 Satz 4 TKG). Voraussetzungen für eine verringerte Verlegetiefe sind, dass:
- es keine wesentliche Beeinträchtigung des Schutzniveaus gibt
- keine wesentliche Erhöhung des Erhaltungsaufwandes entsteht
- der Antragsteller die durch eine mögliche wesentliche Beeinträchtigung entstehenden Kosten beziehungsweise den höheren Verwaltungsaufwand übernimmt.
So funktionieren Trenching-Verfahren
Es gibt mehrere Trenching-Verfahren, die alle nach dem gleichen Prinzip vorgehen: Es wird ein Schlitz in eine Straßendecke, einen Asphaltgeh- oder -radweg oder eine nicht befestigte Fläche gefräst bzw. gesägt. In diesen werden Mikrorohre eingelegt, und er wird unmittelbar danach mit einer Füllmasse verschlossen. Der Aushub wird entweder direkt beim Verlegen abgesaugt oder als Teil der Verfüllmasse wiederverwendet. Die Trenching-Verfahren werden nach Breite und Tiefe des Schlitzes unterschieden (siehe Grafik): Nano- (bis 2 cm), Micro- (8 cm bis 12 cm), Mini- (12 cm bis 20 cm) oder Macro-Trenching (20 cm bis 30 cm). Es werden unterschiedliche Schneide- beziehungsweise Frästechniken genutzt. Alle 600 bis 800 Meter sind Schächte für das Einblasen der Lichtwellenleiter- (LWL) Kabel notwendig. Bei der Planung sind zukünftige Sanierungs- und Bauarbeiten zu berücksichtigen, um mögliche Beschädigungen der Leitungen und ein erneutes Verlegen zu vermeiden.
Besonderheit Nano-Trenching
Nano-Trenching, das von der Österreichischen Glasfaser Verlegungsges. m.b.H. entwickelt wurde, ist das einzige Verfahren, bei dem die Kabelrohre in der Asphaltdecke verlegt werden. Mit einer Diamantschneidescheibe wird ein glatter Stufenschlitz in die Straße geschliffen. Die Stufengeometrie des Schlitzes bewirkt die Verzahnung der Fuge in dem bestehenden Straßenkörper mit dem Verfüllmaterial aus Zwei-Komponenten-Epoxidharz. Das bildet auch einen Schutzbalken über den Leitungen und sorgt für eine Schub-, Druck- und Zugentlastung. Durch die geringe Einbautiefe befindet sich die Verlegung der Rohre ausschließlich in der befestigten Oberfläche (Tragkonstruktion). So werden häufig auftretende Schäden infolge von Hohlräumen unterhalb der befestigten Oberfläche ausgeschlossen.
Trenching-Methoden im Überblick

Hinweispapier H Trenching
Für Trenching-Verfahren gibt es noch keine DIN-Norm wie für den klassischen Tiefbau. Daher hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen die „Hinweise für die Anwendung des Trenching-Verfahrens bei der Verlegung von Glasfaserkabeln in Verkehrsflächen in Asphaltbauweise“ (H Trenching), Ausgabe 2014, erarbeitet. Die H Trenching wurden auf der Basis der bestehenden „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ (ATV) und der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien“ sowie der Erfahrungen bei der Durchführung von Aufgrabungen im kommunalen Straßenbau erstellt. Die Regelungen der ZTV A-StB (FGSV 976), ZTV E-StB (FGSV 599), ZTV SoBStB (FGSV 698), ZTV Asphalt-StB (FGSV 799), ZTV BEA-StB (FGSV 798), ZTV Fug-StB (FGSV 897/1) und der ZTV M (FGSV 341) in der jeweils geltenden Ausgabe werden durch die H Trenching ergänzt. Die H Trenching enthalten Qualitätsanforderungen für Baustoffe und Bauverfahren und behandeln den Aufbruch von Verkehrsflächen, das Herstellen und Verfüllen von Leitungsgräben sowie die Wiederherstellung der Oberbauschichten von Asphaltstraßen in schmalen Leitungsgräben mit Breiten von 8 bis 30 cm (Micro-Trenching, Mini- Trenching, Macro-Trenching). Für Nano-Trenching sind Regelwerke in Arbeit.